GEOPRAX ist durch das Bundesamt für Strahlenschutz – gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – als Mess-Stelle für Arbeitsplätze anerkannt. Die Anerkennung wird unter dem Aktenzeichen 51163/25 geführt.
Mit der Anerkennung wird nachgewiesen, dass GEOPRAX
- geeignete Messgeräte bereitstellen kann,
- geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung des Messgeräte vorliegen,
- ein geeignetes System der Qualitätssicherung vorliegt und
- die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz sicher gestellt werden.