Anerkennung als Stelle für Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen

GEOPRAX ist durch das Bundesamt für Strahlenschutz  – gemäß § 155  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – als Mess-Stelle für Arbeitsplätze anerkannt. Die Anerkennung wird unter dem Aktenzeichen 51163/25 geführt.

Mit der Anerkennung wird nachgewiesen, dass GEOPRAX

  1. geeignete Messgeräte bereitstellen kann,
  2. geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung des Messgeräte vorliegen,
  3. ein geeignetes System der Qualitätssicherung vorliegt und
  4. die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz sicher gestellt werden. 

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