GEOPRAX – Bergtechnisches Ingenieurbüro

Unser Büro ist auf den historischen Bergbau und den ehemaligen WISMUT-Bergbau mit seinen radiologischen Kontaminationen spezialisiert.

GEOPRAX ist ein kompetentes Ingenieurbüro mit regionalen und internationalen Erfahrungen. Wir erfüllen alle Planungsphasen der HOAI einschließlich der örtlichen Bauüberwachung.

Wir begleiten die Sanierung von radioaktiven Altlasten (Hinterlassenschaften des WISMUT-Bergbaues) im Rahmen der radiologischen Bauüberwachung.

Parallel bieten wir die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und der Radon-Folgeproduktkonzentration an. Wir beraten Sie schnell und preisgünstig auf der Basis zuverlässiger Messwerte und machen Vorschläge für bautechnische Radon-Sanierungen.

GEOPRAX wird beim Bundesamt für Strahlenschutz als anerkannte Mess-Stelle für die Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen – gemäß § 155 StrlSchV – geführt.

Der Geschäftsführer Prof. h.c. Dr. rer. nat. habil. Bernd Leißring ist von der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für „Radiologische Messungen, Radon und Radonschutz“.

Seit dem 01.01.2015 firmiert GEOPRAX als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts unter dem Namen: GEOPRAX Bergtechnisches Ingenieurbüro Bernd Leißring und Nick Leißring GbR.

Sanierungsarbeiten im Altbergbau

News

30. Juli 2022Bergmännische Arbeiten im Markus-Röhling-Stolln abgeschlossen


Nach umfangreichen bergmännischen Arbeiten durch die Bergsicherung Schneeberg GmbH & Co. KG wird im Besucherbergwerk Markus-Röhling-Stolln ein neuer Führungsweg eröffnet. Mit den – durch GEOPRAX geplanten – Erweiterungsmaßnahmen wurde erstmal ein Rundweg für die Besucher geschaffen. Neben der Herstellung einer ca. 25 m langen Neuauffahrung wurden Bereissarbeiten auf dem Wilhelm Morgengang und weitere Sanierungsmaßnahmen ausgeführt. 

Durch den Einbau von zwei Treppenkonstruktionen können die Besucher die Faszination Bergbau noch komfortabler genießen. Das Highlight des Besuches bleibt die Fahrt mit der Grubenbahn.  

30. Juli 2022GEOPRAX ist offizieller Partner der NINERS Chemnitz


Mit der Saison 2022/2023 unterstützt GEOPRAX das Team der NINERS in der easy-Credit Basketball-Bundesliga.

Wir freuen uns auf spannenden Spiel in der Messe Chemnitz und wünschen maximale Erfolge im MagentaSport BBL Pokal Pokal sowie in der Qualifikation für die Champions League. 

 

 

3. Mai 2021Anerkennung als Stelle für Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen


GEOPRAX ist durch das Bundesamt für Strahlenschutz  – gemäß § 155  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – als Mess-Stelle für Arbeitsplätze anerkannt. Die Anerkennung wird unter dem Aktenzeichen 51163/25 geführt.

Mit der Anerkennung wird nachgewiesen, dass GEOPRAX

  1. geeignete Messgeräte bereitstellen kann,
  2. geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung des Messgeräte vorliegen,
  3. ein geeignetes System der Qualitätssicherung vorliegt und
  4. die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz sicher gestellt werden. 

31. Dezember 2020Radonvorsorgegebiete ausgewiesen


Mit der Einführung des Strahlenschutzgesetzes – StrlSchG gelten neue Regelungen zum Schutz vor Radon.

Für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivittätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt ein Referenzwert von 300 Bq pro Kubikmeter.

Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, Radonmessungen an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschoßen in Gebäuden in Radonvorsorgegebieten auszuführen.

Desweiteren besteht – gemäß Anlage 8 StrlSchG – die Messpflicht für untertägige Bergwerke, Schächte und Höhlen sowie Besucherbergwerken; in Radonheilbädern und Radonheilstolln; in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

GEOPRAX führt Messungen zur Bestimmung der Radon-222-Aktivitätskonzentration aus und gibt Hinweise zur Senkung der Belastungssituation bei Konzentrationen über dem gesetzlichen Referenzwert. 

10. September 2014Fachkunde im Strahlenschutz


Durch das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurde Herrn Dipl. Ing. Nick Leißring der Erwerb der Fachkunde auf dem Anwendungsgebiet der Fachkundegruppe S5 – Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen – sowie der Fachkundegruppe S2.2 – Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106 fachen der Freigrenzen – bescheinigt.

Die Bescheinigung erfolgte gemäß § 30 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001 und der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde – Fachkunderichtlinie Technik nach StrlSchV vom 18.06.2004.