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Radonvorsorgegebiete ausgewiesen

Donnerstag, Dezember 31st, 2020

Mit der Einführung des Strahlenschutzgesetzes – StrlSchG gelten neue Regelungen zum Schutz vor Radon.

Für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivittätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen gilt ein Referenzwert von 300 Bq pro Kubikmeter.

Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, Radonmessungen an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschoßen in Gebäuden in Radonvorsorgegebieten auszuführen.

Desweiteren besteht – gemäß Anlage 8 StrlSchG – die Messpflicht für untertägige Bergwerke, Schächte und Höhlen sowie Besucherbergwerken; in Radonheilbädern und Radonheilstolln; in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

GEOPRAX führt Messungen zur Bestimmung der Radon-222-Aktivitätskonzentration aus und gibt Hinweise zur Senkung der Belastungssituation bei Konzentrationen über dem gesetzlichen Referenzwert.