Fachkunde im Strahlenschutz

Durch das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurde Herrn Dipl. Ing. Nick Leißring der Erwerb der Fachkunde auf dem Anwendungsgebiet der Fachkundegruppe S5 – Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen – sowie der Fachkundegruppe S2.2 – Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 106 fachen der Freigrenzen – bescheinigt.

Die Bescheinigung erfolgte gemäß § 30 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001 und der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde – Fachkunderichtlinie Technik nach StrlSchV vom 18.06.2004.

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